„In meinem eigenen Garten darf ich anbauen, was ich will“ – eine weit verbreitete Meinung, die so leider nicht stimmt. Klar können Sie anbauen, was Sie wollen, müssen dann aber auch mit den Konsequenzen rechnen. Denn es gibt ein paar Pflanzen, deren Anbau in Deutschland mit empfindlichen Strafen belegt ist – teilweise bis hin zu Gefängnis.
Bei diesen drei Pflanzen drohen bis zu 5 Jahre Haft
Der Anbau der folgenden drei Pflanzen ist in Deutschland verboten. Wer diese dennoch in seinem Garten hat und erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldstrafen und sogar Gefängnis bis zu 5 Jahren. Wird gewerbemäßig angebaut, kann man dafür sogar für 15 Jahre hinter Gittern landen.
Schlafmohn & Arzneimohn
Jeder, der ein Mohnbrötchen oder ein Stück Mohnkuchen konsumiert, kommt unweigerlich mit dem Schlafmohn (Papaver somniferium) in Berührung. Denn die kleinen schwarzen Kügelchen sind die Samen der Pflanze. Sie sind essbar, frei von Alkaloiden und somit bedenkenlos. Das Problem ist dagegen der Latex, auch Milchsaft genannt, der sich in den Saatkapseln befindet. Denn darin sind bis zu 80 Alkaloide enthalten, darunter Morphin, Thebain und Codein. Diese drei Alkaloide sind die Hauptbestandteile des Rauschmittels Opium. Dieses wird gewonnen, indem unreife Samenkapseln angeritzt werden. Der Milchsaft wird getrocknet und durch die sogenannte Autoxidation (Oxidation durch Luftsauerstoff) zu Rohopium. Opium wird in der Medizin eingesetzt, ist aber auch ein Rausch- und Betäubungsmittel und daher laut Betäubungsmittelgesetz verboten.
Der Arzneimohn (Papaver bracteatum), auch als Armenischer Mohn bekannt, ist die zweite in Deutschland verbotene Mohnart. Sie hat einen besonders hohen Gehalt des Alkaloids Thebain, das vor allem als Arznei verwendet wird. Aber auch hier können die Alkaloide für die Herstellung von Opioiden missbraucht werden. Um dies zu unterbinden, ist auch der Anbau von Arzneimohn bei uns verboten.
Cocastrauch
Der Cocastrauch (Erythroxylum coca) ist eine Pflanze, die in den Anden Kolumbiens, Perus und Boliviens heimisch ist. Seit vielen Jahrhunderten werden die Blätter von den Andenbewohnern als Genuss- und Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Sie werden unter anderem bei Müdigkeit, Hunger und gegen die Höhenkrankheit eingesetzt. Dabei werden die Blätter gekaut, die einen natürlichen Anteil (ca. 1 %) des Alkaloids Kokain enthalten. Vom Kauen der Blätter wurde allerdings noch niemand süchtig, die Wirkung ist etwa wie die von Kaffee oder Tee. Zur Droge wird die Pflanze durch Extrahierung, wodurch der Kokaingehalt um ein Vielfaches angereichert wird. Daraus entsteht die sogenannte Cocapaste, die zu Kokainhydrochlorid (einem Salz der Salzsäure) weiterverarbeitet und schließlich noch gestreckt wird. Während in Südamerika und vielen anderen Ländern der Anbau des Cocastrauchs erlaubt ist, darf er bei uns in Deutschland nicht angebaut werden.
Azteken-Salbei
Ob als Tee, als Kraut oder Gewürz zu Pasta oder Fleisch – der Echte Salbei ist in vielen guten Küchen zu finden. Dann gibt es aber unter den weltweit mehr als 900 Salbei-Arten den sogenannten Azteken-Salbei (Salvia divinorum). Optisch sieht er dem Echten Salbei nicht unähnlich, kommt aber nicht aus dem Mittelmeerraum, sondern – der Name sagt es schon – aus Mexiko, also dort, wo auch die Azteken herstammen. In seiner Heimat wird er zum einen als Medizin genutzt, zum anderen aber auch in schamanischen Zeremonien, um so Rauschzustände herbeizuführen. Anders als beim Cocastrauch und dem Schlaf- bzw. Arzneimohn handelt es sich bei dem Halluzinogen nicht um ein Alkaloid, sondern um das Neoclerodan-Diterpen Salvinorin A. Dieser Inhaltsstoff befindet sich vor allem in den Blättern, die entweder frisch konsumiert oder getrocknet geraucht werden. Je höher die Konzentration, umso stärker werden die Wirkungen wie Visionen, Halluzinationen und Rauschzustände.
Hanf – ein Sonderstatus
Bisher war Hanf bei uns in Deutschland verboten. Als am 1. April 2024 das Cannabisgesetz beschlossen wurde, wurde das Verbot aufgehoben. Nun darf Hanf auch bei uns im Garten stehen, allerdings nur maximal drei Cannabispflanzen. Die Inhaltsstoffe der Cannabinoide, vor allem Tetrahydrocannabinol (THC), gelten als Rauschmittel. Trotzdem ist der Eigenkonsum erlaubt und nun eben auch der begrenzte Anbau. Die psychoaktiven Cannabinoide werden aus den Blüten der weiblichen Pflanze gewonnen, denn nur dort sind sie enthalten. Männliche Pflanzen und andere Pflanzteile sind bedenkenlos. Wer Hanf anbaut, der muss sicherstellen, dass keine Minderjährigen Zugriff auf die Pflanzen haben, denn das kann zu einer Anzeige und zur Strafverfolgung führen.
Invasive Neophyten
Bei Neophyten handelt es sich um Pflanzen, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst in Gebiete gebracht werden, in denen sie nicht heimisch sind. Die Verbreitung von Neophyten begann mit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492. Ein Neophyt alleine ist erst einmal kein Problem. Zum Problem wird er, wenn er sich invasiv verhält. Das bedeutet, wenn er als „Fremdling“ heimische Pflanzen verdrängt und sich somit negativ auf die heimische Biodiversität auswirkt. Ist dies der Fall, sollten solche Pflanzen nicht angebaut werden. Explizit verboten sind sie in Deutschland nicht, das heißt, wer sie im Garten hat, muss nicht mit Strafen rechnen. Sollten sie aber entdeckt werden, kann man dazu verpflichtet werden, diese Pflanzen zu vernichten.
Verbotene Pflanzen in der EU
Seit dem Jahr 2016 gibt es für EU-Staaten eine sogenannte Unionsliste. Darin werden Neophyten aufgelistet, die sich invasiv verhalten. Laut EU-Verordnung dürfen die gelisteten Pflanzen nicht in das Gebiet der EU gebracht, dort gehalten, gezüchtet, innerhalb der EU befördert, in Verkehr gebracht, verwendet, getauscht, veredelt, gezüchtet oder in die Umwelt freigesetzt werden. Jedes EU-Land hat allerdings eine eigene Rechtsprechung, weswegen nicht pauschal gesagt werden kann, ob Pflanzen aus der Liste in Deutschland bei Strafe verboten sind. Einige, wie etwa der Riesenbärenklau, sind dagegen meldepflichtig und müssen angezeigt werden.
Name | Botanischer Name | Vorkommen in Deutschland |
Afrikanisches Lampenputzergras | Pennisetum setaceum | Bisher kein Vorkommen |
Alligatorkraut | Alternanthera philoxeroides | Bisher kein Vorkommen |
Ausdauerndes / Purpur-Veldtgras | Ehrharta calycina | Bisher kein Vorkommen |
Ballonrebe / Herzerbse | Cardiospermum grandiflorum | Bisher kein Vorkommen |
Blaustängelige Besensegge | Andropogon virginicus | Bisher kein Vorkommen |
Brasilianisches Tausendblatt | Myriophyllum aquaticum | Kommt in Deutschland vor |
Chinesischer Talgbaum | Triadica sebifera | Bisher kein Vorkommen |
Dickstielige Wasserhyazinthe | Eichhornia crassipes | Kommt vereinzelt vor |
Drüsiges Springkraut | Impatiens glandulifera | Kommt in Deutschland vor |
Durchwachsener Knöterich | Persicaria perfoliata | Bisher kein Vorkommen |
Falscher Wasserfreund | Gymnocoronis spilanthoides | Bisher kein Vorkommen |
Flieder- / Himalaya-Knöterich | Koenigia polystachya | Kommt in Deutschland vor |
Flutendes Heusenkraut | Ludwigia peploides | Unbekannt |
Gelbe Scheinkalla / Amerikanischer Stinktierkohl | Lysichiton americanus | Kommt in Deutschland vor |
Gewöhnliche Seidenpflanze | Asclepias syriaca | Kommt in Deutschland vor |
Götterbaum | Ailanthus altissima | Kommt in Deutschland vor |
Großblütiges Heusenkraut | Ludwigia grandiflora | Kommt in Deutschland vor |
Großer / Hahnenfuß Wassernabel | Hydrocotyle ranunculoides | Kommt in Deutschland vor |
Japanischer Hopfen | Humulus scandens | Bisher kein Vorkommen |
Japanischer Klee / Chinesischer Buschklee | Lespedeza cuneata | Bisher kein Vorkommen |
Japanischer Kletterfarn | Lygodium japonicum | Bisher kein Vorkommen |
Japanese Stiltgrass | Microstegium vimineum | Bisher kein Vorkommen |
Karolina / Grüne Haarnixe | Cabomba caroliniana | Nicht bestätigt |
Kudzu | Pueraria lobata | Bisher kein Vorkommen |
Mammutblatt | Gunnera tinctoria | Bisher kein Vorkommen |
Mesquite-Strauch | Prosopis juliflora | Bisher kein Vorkommen |
Muschelblume | Pistia stratiotes | Nicht bestätigt |
Nadelblättriges Nadelkissen | Hakea sericea | Bisher kein Vorkommen |
Östlicher Baccharisstrauch / Kreuzstrauch | Baccharis halimifolia | Bisher kein Vorkommen |
Okamura Braunalge | Rugulopteryx okamurae | Bisher kein Vorkommen |
Persischer Bärenklau / Golpar | Heracleum persicum | Unbekannt |
Purpur- / Anden-Pampasgras | Cortaderia jubata | Bisher kein Vorkommen |
Riesen-Schwimmfarn | Salvinia molesta | Bisher kein Vorkommen |
Riesenbärenklau / Herkulesstaude | Heracleum mantegazzianum | Kommt in Deutschland vor |
Rundblättriger Baumwürger | Celastrus orbiculatus | Nicht bestätigt |
Santa-Maria-Prärieampfer / Karottenkraut | Parthenium hysterophorus | Bisher kein Vorkommen |
Schmalblättrige Wasserpest | Elodea nuttalli | Kommt in Deutschland vor |
Sosnowsky-Bärenklau | Heracleum sosnowskyi | Unbekannt |
Verschiedenblättriges Tausendblatt | Myriophyllum heterophyllum | Kommt in Deutschland vor |
Wechselblatt / Krause / Afrikanische Wasserpest | Lagarosiphon major | Kommt in Deutschland vor |
Weidenblatt-Akazie | Acacia saligna | Bisher kein Vorkommen |
Die Angaben zum Cannabis sind nicht ganz richtig…..es dürfen max. 3 Pflanzen in der Wohnung oder auf dem Balkon angebaut werden, im Garten nicht, denn er darf nicht zugänglich sein….geht im Garten wohl kaum …es sein denn es sind 4 Mauern drum rum. Unsere Kleingartenordnung sagt….es ist verboten.
Das ist nicht richtig. Die Pflanzen dürfen nicht im Kleingarten angebaut werden, sehr wohl aber im Garten am eigenen Grundstück. Die Anbaufläche muss allerdings sicher verschlossen sein – wie auch immer das gehen soll.