Für viele Gartenbesitzer mag es verlockend sein, Bienen zu halten, um die Obstbäume und Gemüsepflanzen zu befruchten, aber auch, um eigenen Honig zu produzieren. Prinzipiell kann jeder Imker werden, doch sollten Sie zuvor einen Imkerkurs besuchen. Nicht zu vergessen sind die rechtlichen Grundlagen, die Sie beachten müssen.
Rechtliche Grundlagen bei der Bienenhaltung: zum Wohle der Tiere und der Mitmenschen
Bevor Sie sich Bienen anschaffen und als Hobby-Imker durchstarten, müssen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen. Imker kann prinzipiell jeder werden, der über ein Grundstück verfügt. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Nachbarn darüber zu informieren, dass Sie künftig Bienen halten möchten, doch gehört es zum guten Ton. Mit den Bienen übernehmen Sie Verantwortung für die Tiere selbst, aber auch für Ihre Mitmenschen. Honigbienen sind nicht aggressiv, doch wehren sie sich in Notsituationen, wenn sie sich bedroht fühlen.
Schaffen Sie sich Bienen an, müssen Sie sie beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit dem Standort und der Anzahl der Bienenvölker anmelden. Sie erhalten mit der Anmeldung eine Registriernummer, mit der sie ausfindig gemacht werden können, wenn bei den eigenen Bienen oder bei Bienen in der Umgebung Krankheiten auftreten.
Versicherung für Bienen: keine Pflicht, aber sinnvoll
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Sie für Ihre Bienen eine Versicherung abschließen müssen. Werden andere Personen von den Bienen gestochen, tragen Sie als Besitzer jedoch die Verantwortung dafür. Einige Menschen sind allergisch gegen das Gift der Bienen und können gravierende gesundheitliche Schäden erleiden. Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden durch Bienen abdeckt. Es gibt auch spezielle Imkerversicherungen, beispielsweise eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Imker. Werden Sie Mitglied in einem Imkerverein, sind Sie automatisch versichert. Die Vereine verfügen auch über Versicherungen gegen Diebstahl oder eine Imker-Rechtsschutzversicherung.
Wanderbescheinigung für Bienen: wenn Bienen an einen anderen Ort gebracht werden
Möchten Sie Ihre Bienen an einen anderen Ort bringen, benötigen Sie eine Bescheinigung der für den Herkunftsort zuständigen Behörde, die Sie bei der zuständigen Behörde am neuen Standort abgeben müssen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als neun Monate sein und muss Angaben dazu enthalten, dass Ihre Bienen nicht von der Amerikanischen Faulbrut befallen sind. Die Behörde am neuen Standort nimmt Eintragungen über
- Standort,
- Beginn und Ende des Aufenthalts an diesem Standort und
- eventuell am neuen Standort aufgetretene Bienenseuchen vor.
Verlassen Sie diesen Standort, wird Ihnen die Bescheinigung wieder ausgehändigt. An Ihrem Bienenstand müssen Sie am neuen Standort gut sichtbar ein Schild mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Zahl der Bienenvölker anbringen.
Bienenseuchen-Verordnung: Meldung schon bei Verdacht erforderlich
Bevor Sie Bienen anschaffen, sollten Sie sich mit der Bienenseuchen-Verordnung beschäftigen. Bereits beim Verdacht einer ansteckenden Bienenseuche wie der Tropilaelapsmilbe, dem Kleinen Beutenkäfer oder der Amerikanischen Faulbrut müssen Sie eine Meldung an die zuständige Veterinärbehörde vornehmen. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, droht eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro. Müssen Sie Bienenvölker aufgrund einer anzeigepflichtigen Seuche töten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.
Honig verkaufen: Honigverordnung beachten
Verbrauchen Sie den Honig nicht nur selbst, sondern möchten Sie auch etwas davon verkaufen, müssen Sie die Qualitätsvorgaben in der Honigverordnung beachten. Sie benötigen eine Honigschleuder, die umso größer sein sollte, je mehr Bienenvölker Sie haben. Beim Befüllen der Honiggläser müssen Sie die Füllmenge beachten. Die Gläser etikettieren Sie, indem Sie die Mindestangaben auf dem Etikett beachten:
- Bezeichnung „Honig“, die mit Angaben über die vorherrschende Blütenart ergänzt werden kann
- Ursprungsland
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Füllmenge
Bevor Sie den Honig verkaufen, lagern Sie ihn kühl, trocken und dunkel.
Voraussetzungen für die Bienenhaltung: Grundstücksgröße beachten
Zivilrechtlich gelten Honigbienen als Wildtiere, auch wenn sie so gezüchtet sind, dass sie nicht aggressiv sind. Wohnen Sie zur Miete und können einen Garten nutzen, müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor Sie Bienen anschaffen. Das Grundstück sollte mindestens eine Größe von 200 Quadratmetern haben. Auf 200 Quadratmetern können Sie bis zu vier Bienenvölker halten, doch aufgrund der Nahrungskonkurrenz ist es besser, weniger Völker zu haben. Passen Sie die Zahl der Bienenvölker an die Größe Ihres Grundstücks an.
Der Abstand der Bienenstöcke zum Nachbargrundstück sollte mindestens fünf Meter betragen. Achten Sie darauf, dass sich Startbahn und Einflugschneise der Bienen nicht direkt über den Nachbargrundstücken befinden. Möchten Sie ein größeres, festes Bienenhaus bauen, erkundigen Sie sich bei der Baubehörde, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Imkerausbildung: beim Bieneninstitut oder Imkerverband informieren
Bevor Sie ins Imkerleben starten, absolvieren Sie eine Imkerschulung. Bei Bieneninstituten oder Imkerverbänden erhalten Sie Informationen, wann und wo solche Schulungen stattfinden. Abhängig vom Verband werden solche Schulungen unterschiedlich organisiert und können mehrere Tage in Anspruch nehmen. Solche Schulungen können Sie nebenbei zu Ihrer Berufstätigkeit absolvieren.
Es ist sinnvoll, einem Imkerverein beizutreten, da Sie dann vollständig versichert sind und auch Förderungen erhalten können. Die Vereine informieren Sie auch darüber, wo Sie Ihre erste Ausrüstung und Bienenvölker bekommen können.
Imkern als Hobby: Ausrüstung und Kosten
Bevor Sie in eine Imkerausrüstung und Ihre ersten Bienenvölker investieren, sollten Sie testen lassen, ob Sie nicht unter einer Allergie gegen Bienengift leiden. Auch wenn die Honigbienen nicht aggressiv sind, verläuft das Imkerleben nicht völlig ohne Stiche. Was Sie investieren müssen, hängt davon ab, wie viele Bienenvölker Sie halten möchten. Grundsätzlich müssen Sie für die Erstausstattung mit Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro rechnen. Sie benötigen
- Bienenhäuser, die Sie auch selbst bauen können
- Imkeranzug mit Jacke, Hose, Imkerhandschuhen, Imkerhut und Schleier
- Honigschleuder
- Abkehrbesen
- Rauchgerät
Eine Honigschleuder können Sie häufig vom Imkerverein ausleihen. Sinnvoll ist ein Honigraum, in dem Sie die Honigschleuder aufbewahren und den Honig schleudern, abfüllen und lagern.
Tipp: Fragen Sie im Imkerverein, ob Sie einen Teil der Imkerausrüstung gebraucht bekommen können, um Kosten zu sparen.
Zeitaufwand beim Imkern: abhängig von der Zahl der Völker
Mit welchem Zeitaufwand Sie beim Imkern rechnen müssen, hängt von der Zahl Ihrer Bienenvölker ab. Pro Volk müssen Sie mit mindestens einer Stunde pro Woche rechnen. Während der Honigernte ist der Zeitaufwand entsprechend höher. In jeder Woche nehmen Sie Kontrollgänge bei den Bienenhäusern vor. Die Bienenhäuser müssen Sie von Zeit zu Zeit säubern.
Bienenvölker anschaffen: auf aktuelles Gesundheitszeugnis achten
Bienenvölker können Sie bei Imkern kaufen, aber auch über ein Bieneninstitut oder einen Imkerverein beziehen. Bestehen Sie beim Kauf darauf, dass Ihnen ein aktuelles amtliches Gesundheitszeugnis über die Bienenvölker ausgehändigt wird. Zur Schwarmzeit hat ein Bienenvolk bis zu 60.000 Tiere. Starten sollten Sie mit zwei bis drei Völkern. Nur ein Volk ist nicht geeignet, da bei einem schwachen Volk keine Arbeitsbienen von einem stärkeren Volk aushelfen können. Das würde möglicherweise den Verlust des Bienenvolks bedeuten. Erfahrene Imker besitzen mitunter acht oder mehr Bienenvölker. Pro Bienenvolk rechnen Sie mit Erträgen von 10 bis 20 Kilogramm Honig. Die Erträge schwanken abhängig vom Nahrungsangebot und von der Witterung.
Bienenvolk: Arbeitsbienen sind vorherrschend
Die Honigbiene ist ein staatenbildendes Insekt. Ein Bienenvolk besteht aus einer Königin und einer Vielzahl von Arbeitsbienen, die verschiedene Aufgaben übernehmen. Die Arbeitsbienen sind weiblich, aber nicht fruchtbar. Sie sammeln Nektar und Pollen, verteidigen den Bienenstock, ziehen die Larven auf und füttern die Königin. Die männlichen Drohnen haben keinen Stachel und werden erst ab dem Frühsommer aufgezogen. Ihre Aufgabe besteht lediglich in der Begattung der Königin. Nach dem Hochzeitsflug stirbt die Drohne ab. Die überschüssigen Drohnen werden im Bienenstock nicht mehr benötigt und von den Arbeiterinnen vertrieben. Pro Tag kann eine Bienenkönigin bis zu 2.000 Eier legen. Das Bienenvolk teilt sich, wenn eine neue Königin schlüpft. Ein Teil des alten Bienenvolks bildet mit der neuen Königin ein neues Volk.
Nahrungsangebot für Bienen: auf naturnahen Garten achten
Für die Bienenhaltung achten Sie auf ein ganzjähriges Nahrungsangebot. Naturnahe Gärten mit vielen Obstbäumen, aber auch anderen Gehölzen wie Salweiden sind gut für die Bienenhaltung geeignet. Achten Sie auch auf andere bienenfreundliche Pflanzen mit möglichst ungefüllten Blüten. Bienenfreundliche Blumenmischungen sind ebenso geeignet wie bestimmte Gründüngungen. Bienen ernähren sich auch von Pollen und Nektar. Achten Sie darauf, dass genug Wasser vorhanden ist, da die Bienen für ihre Ernährung auch Wasser benötigen.