Die Freunde sind eingeladen, der Grill ist vorbereitet, das Wetter passt auch – dann kann es ja losgehen. Und während die Grillparty im Gange ist und ein feuchtfröhlicher Abend bevorsteht, klingelt der Nachbar an der Türe und beschwert sich: Es wäre viel zu laut, der Rauch würde stören und überhaupt sei Grillen auf dem Balkon verboten. Doch stimmt das überhaupt oder lehnt sich der Nachbar zu weit aus dem Fenster? Dieser Frage wollen wir hier nachgehen.
Gibt es ein Grillgesetz?
Deutschland reglementiert vieles, ein Grillgesetz aber gibt es nicht. Das heißt im Umkehrschluss, dass es nicht immer klar ist, was man nun darf und was nicht. Immer wieder landen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, aber auch zwischen Nachbarn vor den Richtern, die dann individuell entscheiden. Das Urteil gilt somit nur für den jeweiligen Fall, kann also nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Eines aber ist in jedem Fall klar: Wer sich nicht an Regeln und geltendes Recht hält, der kann nicht nur eine Abmahnung erhalten, sondern im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses. Zudem muss er mit Anzeigen und weiteren Kosten rechnen.
Woran sich der Nachbar stört
Beim Grillen gibt es unterschiedliche Dinge, die Nachbarn stören könnten. Auf folgende Belästigungen sollten Sie achten und diese notfalls abstellen:
- Rauchentwicklung durch Holzkohle
- Geruchsbelästigung durch Grillgut
- Geruchsbelästigung durch Spiritus oder Grillanzünder
- Gefahr durch offenes Feuer und Funkenflug
- Lärmbelästigung
Was ist erlaubt und was nicht?
Prinzipiell ist erst einmal zu sagen, dass das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse nicht verboten ist. Allerdings sollte man sich an bestimmte Regeln halten:
- Werfen Sie zuerst einen Blick in den Mietvertrag bzw. die Hausordnung. Ist dort das Grillen verboten, haben Sie schlicht und einfach Pech gehabt. Wer dennoch grillt, riskiert eine Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit.
- Ist im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt, dass beispielsweise nur zu bestimmten Zeiten oder x-mal im Jahr das Grillen erlaubt ist, sollten Sie sich ebenfalls daran halten.
- Wenn das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht geregelt ist, ist es erlaubt.
- Am häufigsten treten Streitfälle bei der Nutzung von Holzkohlegrills auf, da der Rauch Nachbarn belästigen kann. In diesem Fall sollten Sie auf Alternativen zurückgreifen, zu denen wir weiter unten noch zu sprechen kommen, oder das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Pauschal gesagt, ist das Grillen auf dem Balkon, sofern es keine Regelung gibt, erlaubt, so lange niemand unzumutbar beeinträchtigt wird.
Auf einer Grillparty geht es selten ruhig zu
Eine Grillparty steigt in der Regel am Abend und je mehr Menschen dabei sind, umso lauter ist es. Doch was ist, wenn das dem Nachbarn nicht gefällt? In Deutschland ist die sogenannte Nachtruhe durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Darin steht, dass zwischen 22 und 6 Uhr im Allgemeinen Nachtruhe herrscht. Während dieser Zeit sind Geräusche, die die Nachtruhe stören können, verboten. Das gilt somit auch für eine Grillparty. Selbst wenn Sie sich auf Ihrem Balkon nur unterhalten und lachen, kann dies bereits als Störung empfunden werden.
Sofern Ihre Grillparty länger als bis 22 Uhr dauern sollte, verlagern Sie diese am besten nach drinnen. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Nachbarn – wenn Sie nicht regelmäßig Partys veranstalten, sondern dies eine einmalige Sache ist, haben Ihre Nachbarn bestimmt nichts dagegen, wenn Sie auch mal etwas länger feiern. Vielleicht laden Sie sie ja sogar mit ein?
So vermeiden Sie zu viel Rauch
Ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon erlaubt und möchten Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, können Sie einige Dinge befolgen, um die Rauchentwicklung einzudämmen:
- Grillkohle oder Grillbriketts sollten immer vollkommen trocken gelagert werden. Je feuchter diese sind, umso mehr Rauchentwicklung gibt es.
- Alternativen zur Holzkohle sind Spezialkohlen, die zum Beispiel aus Kokosnussschalen hergestellt werden. Diese garantieren laut Hersteller ein rauchfreies Grillen – auf den typischen Holzkohlegeruch müssen Sie dann allerdings verzichten.
- Achten Sie darauf, dass weder Fett noch Marinaden auf die Holzkohle tropfen, denn das erzeugt ebenfalls viel Rauch. Nutzen Sie hierbei Aluschalen, um das Problem zu eliminieren.
- Weniger Qualm gibt es auch bei einer guten Luftzufuhr. So kann der Rauch gleichmäßig nach oben abziehen.
Die Alternativen zu Holzkohle
Wer auf seinem Balkon oder seiner Terrasse nicht mit Holzkohle grillen oder dies nur x-mal im Jahr tun darf, kann auf Alternativen zurückgreifen. Diese sind sogar praktischer, da sie weniger Vorbereitungszeit brauchen, keine Holzkohle und kein Grillanzünder vorrätig sein müssen und somit die Grillparty auch mal spontan durchgeführt werden kann.
Die drei besten Alternativen sind der Elektrogrill, der Gasgrill und der Lavagrill, wobei letzterer genau genommen zu den Gasgrills gehört. Diese Grills haben den Vorteil, dass hierbei kein Rauch entsteht. Es sind keine Grillanzünder nötig und somit auch kein offenes Feuer, was wiederum der Sicherheit dienlich ist. Grundsätzlich ist der Betrieb von Gas- und Elektrogrills auf dem Balkon erlaubt, doch auch hier können unleidige Nachbarn dagegen vorgehen. So gibt es immer wieder Urteile, wie etwa vom Landgericht in Aachen, in Stuttgart oder in Oldenburg, bei denen Richter auch das Grillen mit einem Gasgrill eingeschränkt haben. Im Zweifel sollten Sie hier ebenfalls den Dialog mit dem Nachbarn suchen.
Grillen im Eigentum
Sie haben eine Eigentumswohnung und möchten gerne auf dem Balkon grillen? Kein Problem, das kann Ihnen keiner verbieten – glauben Sie. Dem ist aber nicht so, denn auch im Eigentum gilt: Rücksichtnahme anderen gegenüber. So kann das Grillen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung durch die sogenannte Teilungserklärung, die Hausordnung oder die Gemeinschaftsordnung geregelt sein.