War die Ernte in Ihrem Garten so groß, dass Sie nicht alles selbst verbrauchen können, besteht die Möglichkeit, etwas davon zu verkaufen. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Steuern müssen Sie auf Ihre Einnahmen häufig nicht zahlen.
Genehmigung ja oder nein? Verarbeitungszustand ist entscheidend
Ob Sie für den Verkauf von Gemüse oder Obst aus dem eigenen Garten eine Genehmigung benötigen, hängt vom Verarbeitungszustand Ihrer Ernte ab. Sind die Früchte oder das Gemüse nicht verarbeitet und möchten Sie sie verkaufen, handelt es sich um landwirtschaftliche Urproduktion. Sie benötigen für den Verkauf keine Genehmigung. Das Gemüse oder Obst muss selbst produziert sein und unverändert verkauft werden. Anders sieht es aus, wenn es sich um verarbeitetes Obst oder Gemüse wie Marmelade oder Ketchup handelt. In jedem Fall müssen Sie für den Verkauf einige Grundvoraussetzungen beachten:
- Die Produkte müssen sauber sein.
- Der Lager- und Verkaufsort muss sauber und hygienisch unbedenklich sein.
- Die Produkte müssen in gutem Zustand und nicht verdorben sein.
Landwirtschaftliche Urproduktion: keine gewerbliche Tätigkeit
Verkaufen Sie das Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten völlig unverarbeitet, ist das unproblematisch. Das gilt auch für Kartoffeln, Kräuter und Blumen aus Ihrem Garten. Da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, brauchen Sie keine Genehmigung und müssen kein Gewerbe anmelden.
Der Verkauf muss allerdings auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Das kann Ihr Gartengrundstück, aber auch Ihr Wohngrundstück sein. Ist das Wohngrundstück nicht das Ursprungsgrundstück Ihrer Erzeugnisse, spielt das keine Rolle. Sie dürfen das geerntete Obst oder Gemüse sortieren, reinigen und zu eindeutigen Abgabemengen verpacken. Der Verkauf auf dem eigenen Grundstück kann direkt vom Beet, aber auch in der Garage oder mit Selbstbedienung durch Auslage erfolgen. Steuern müssen Sie nicht zahlen, wenn die Einnahmen nicht mehr als 410 Euro im Jahr betragen.
Tipp: Einige Gemüsesorten, die Sie aus selbst gewonnenen Samen gezogen haben, beispielsweise Kürbis, Gurken oder Zucchini, können einen höheren Anteil an Bitterstoffen enthalten, der gesundheitsschädlich sein kann. Um nicht für die gesundheitlichen Folgen der Käufer haften zu müssen, erkundigen Sie sich bei der Dienststelle für Lebensmittelhygiene des zuständigen Landratsamtes.
Produkte mit überwiegend eigenem Ursprung: höhere Anforderungen beachten
Verkaufen können Sie auch Produkte, die überwiegend aus eigenem Ursprung stammen, bei denen Sie die Grundzutaten selbst angebaut und verarbeitet haben. Bei solchen Produkten kann es sich um Saft, Likör oder Marmelade handeln. Diese Produkte aus überwiegend selbst erzeugten Zutaten können Sie ohne Genehmigung oder Gewerbeanmeldung auf dem eigenen Grundstück verkaufen, wenn Sie einige Anforderungen beachten:
- Mindesthaltbarkeitsdatum angeben
- alle verwendeten Inhaltsstoffe auflisten
- Inhalt eindeutig benennen
Beachten Sie, welche Auflagen des Gesundheitsamtes in Ihrem Bundesland gelten. In einigen Bundesländern verlangt das Gesundheitsamt die Teilnahme an einer Unterweisung zur Lebensmittelhygiene, damit Sie die verarbeiteten Produkte verkaufen dürfen. Solche Unterweisungen, die nur wenige Stunden dauern, werden bei den Landratsämtern und anderen Trägern angeboten.
Produkte mit geringeren Anteilen an eigenen Bestandteilen: Gewerbeanmeldung erforderlich
Möchten Sie Produkte verkaufen, die weniger als die Hälfte an Zutaten aus dem eigenen Garten enthalten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Ihr Gewerbe melden Sie beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt an. Eine weitere Genehmigung benötigen Sie nicht. Sind Sie nicht sicher, wie hoch der Anteil an Zutaten aus dem eigenen Garten tatsächlich ist, sollten Sie im Zweifelsfall ein Gewerbe anmelden. Menge und Art der zugekauften Produkte müssen Sie genau dokumentieren. Da Sie eine Gewerbeanmeldung benötigen, spielt es keine Rolle, ob Sie die Produkte auf dem eigenen Grundstück, dem Wochenmarkt oder in einem Hofladen verkaufen.
Handelt es sich um verderbliche Produkte, beispielsweise Joghurt oder Milch mit Früchten aus dem eigenen Garten, gelten noch strengere Auflagen. Sie müssen die Anforderungen an die Verarbeitungshygiene und eine ununterbrochene Kühlkette beachten.
Tipp: Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Landratsamt auf und erkundigen Sie sich, welche Anforderungen für den Verkauf von Lebensmitteln mit selbst erzeugten Zutaten in Ihrer Gemeinde oder Stadt gelten.
Verschiedene Möglichkeiten für den Verkauf: Regelungen, die Sie beachten müssen
Die einfachste Möglichkeit, Ihr Obst und Gemüse zu verkaufen, ist der Verkauf auf dem eigenen Grundstück. Es kommt nun darauf an, dass Sie auf sich aufmerksam machen, um schnell Käufer zu bekommen, damit das Obst oder Gemüse nicht verdirbt. Das gelingt beispielsweise mit einer Anzeige in der Tageszeitung, die bei kostenlosen Wochenzeitungen mitunter sogar kostenlos ist, aber auch mit einer Kleinanzeige bei eBay oder einem anderen Kleinanzeigenportal. Mit einer Anzeige können Sie auch auf sich aufmerksam machen, wenn Sie verarbeitete Produkte auf Ihrem eigenen Grundstück verkaufen. Wo Sie Ihre Erzeugnisse anbieten, bestimmt darüber, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder eine Genehmigung benötigen.
Verkauf auf dem eigenen Grundstück: ohne Genehmigung möglich
Verkaufen Sie Obst oder Gemüse auf dem eigenen Grundstück, benötigen Sie keine Genehmigung und müssen kein Gewerbe anmelden, wenn die Produkte zu mehr als 50 Prozent aus selbst erzeugten Zutaten bestehen. Nicht nur das Verpacken oder Zusammenstellen in den entsprechenden Abgabemengen oder die Selbstbedienung ist möglich. Sie können auch die Produkte zur Selbsternte zu einem geringen Abgabepreis anbieten. Die Interessenten haben die Möglichkeit, Obst oder Gemüse zu probieren und zu naschen. Nehmen sie größere Mengen mit, bezahlen sie dafür einen geringen Betrag.
Tipp: Achten Sie darauf, dass sich keine Gefahrenquellen, beispielsweise Brennnesseln, in der Nähe der Beete befinden, wenn Sie die Selbsternte anbieten. Sind Gefahrenquellen wie Bodenunebenheiten vorhanden, müssen Sie die Interessenten darauf hinweisen.
Verkauf vor dem Grundstück: Indiz für ein Gewerbe
Um auf Ihre Ernte und den Verkauf aufmerksam zu machen, mag es verlockend sein, die Erzeugnisse aus dem eigenen Garten vor dem Grundstück, auf dem Gehweg, zu verkaufen. Sie sparen dann eine Kleinanzeige. Möchten Sie regelmäßig vor Ihrem Grundstück etwas verkaufen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Das gilt auch für den Verkauf von Eiern, Honig und Saft, aber auch für Bücher oder CDs, die Sie nicht mehr benötigen. Zusätzlich benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, da Sie ohne Genehmigung ein Bußgeld riskieren. Eine solche Genehmigung bekommen Sie beim Ordnungsamt.
Verkauf im Hofladen oder auf dem Wochenmarkt: nicht ohne Gewerbeanmeldung
Erfolgt der Verkauf Ihrer Produkte aus dem eigenen Garten in einer Garage oder einem anderen geeigneten Raum, handelt es sich noch nicht um einen Hofladen. Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung, wenn die Produkte zu mindestens 50 Prozent aus selbst erzeugten Zutaten bestehen. Betreiben Sie jedoch einen Hofladen, in dem Sie noch andere Produkte verkaufen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung.
Sie benötigen auch beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse aus dem eigenen Garten auf dem Wochenmarkt eine Gewerbeanmeldung. Beim Verkauf auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse unverarbeitet oder verarbeitet sind. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Hallo, ich habe einen großen Garten und verkaufe über EBay Kleinanzeigen selbstbezogene Pflanzen und Stecklinge ,zb Engelstrompeten. Brauche ich für diesen Verkauf für die Pflanzen einen EU-pflanzenpass?? Ich habe aus steuerlichen Gründen ein Kleingewerbe angemeldet. Danke für eine Antwort
Ein Hinweis vorweg: Wir sind keine Rechtsberatung. Die Antwort bezieht sich nur auf unser Wissen. Eventuell sollten Sie noch mal bei der Landwirtschaftskammer nachfragen.
Wenn Sie die Pflanzen innerhalb der EU verkaufen, brauchen Sie als Unternehmen einen Pflanzenpass.
Können Sie bitte für den genehmigungsfreien Nachbarschaftsverkauf rechtliche Quellen angeben.
Guten Tag Herr Nahr, der genehmigungungsfreie Nachbarschaftsverkauf beruht auf der Regelung der sogenannten Urproduktion gemäß § 6 GewO. Bitte beachten Sie, dass Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.