Ein Hund im Garten, ok. Katzen streifen sowieso immer durch und Meerschweinchen oder Hase freuen sich auch über Auslauf. Aber was ist mit Schweinen, Schafen oder Hühnern? Wie verhält es sich mit Nutztieren im eigenen Garten? Kann man sich einfach nach Lust und Laune Tiere anschaffen und im Garten halten? Wir klären auf!
Urban Farming liegt im Trend
Wer Nutztiere im Garten halten möchte, der folgt dem Trend des Urban Farmings. Obwohl es eigentlich nichts Neues ist, denn Nutztierhaltung gab es auch in Städten bis ins 19. Jahrhundert. Neben dem Anbau von Nutzpflanzen in Städten ist die Tierhaltung heute jedoch nicht so einfach durchzuführen. Auf der einen Seite stehen gesetzliche Bestimmungen, auf der anderen ist die Frage, ob sich der Nachbar mit einem krähenden Hahn ab 4 Uhr morgens oder mit blökenden Schafen direkt vor seiner Haustüre anfreunden will. Wenn nicht, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert.
Tierwohl an erster Stelle
Bevor man sich mit den rechtlichen Dingen, die bei der Nutztierhaltung im Garten zu beachten sind, beschäftigt, sollte man sich die Frage stellen: Ist mein Garten überhaupt dafür geeignet? Hier sind einige Fragen im Vorfeld zu klären:
- Ist der Garten groß genug?
- Bietet der Garten ausreichend Rückzugsmöglichkeiten?
- Verfügt der Garten über Sonnen- und Schattenplätze?
- Brauche ich für die Tiere einen Unterschlupf?
- Kann ich die tägliche Wasser- und Nahrungsversorgung vor Ort gewährleisten?
Denn am wichtigsten sind das Tierwohl und eine damit verbundene artgerechte Haltung.
Wo sollen die Tiere gehalten werden?
Pauschal zu sagen, Schweine sind verboten, Hühner erlaubt, ist so nicht möglich, denn es kommt darauf an, wo sich der Garten befindet und wie die Umstände sind.
- Bei Mietwohnungen ist zuerst mit dem Vermieter zu klären, ob eine Tierhaltung erlaubt ist.
- In Schrebergärten muss die Vereinssatzung Auskunft darüber geben. Tut sie das nicht, ist der Vorstand zu befragen.
- Liegt die Wohnung direkt in einer Großstadt oder in einem Wohngebiet, sind gewisse Tiere von vorneherein tabu – selbst im Eigentum.
- Bei Grundstücken, die sich auf dem Land befinden, ist die Haltung von bestimmten Nutztieren oftmals erlaubt, ist dann aber an rechtliche Vorschriften gebunden.
- Grundsätzlich ist es anzuraten, immer die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung bei Unklarheiten zu befragen.
Sie sehen, dass es zahlreiche Hürden gibt, wenn man Nutztiere im eigenen Garten halten möchte.
Hühner im Garten
In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Hühner im eigenen Garten zu halten. Da das Geflügel zu den Kleintieren gehört, ist es somit nicht nötig, Genehmigungen einzuholen – selbst in Wohngebieten nicht. Da Hühner aber nicht selten leise sind und – kommt noch ein Hahn dazu – zum Gegacker lautes Krähen kommt, ist es im Vorfeld sinnvoll, das Vorhaben mit der Nachbarschaft abzuklären. Weiterhin gelten folgende Dinge zu beachten:
- Da Hühner soziale Tiere sind, wollen sie nicht alleine sein. Mindestens zwei, besser drei sollten es also sein. Die maximale Anzahl ist zwar nicht gesetzlich geregelt, bei der privaten Haltung gelten 20 Tiere aber als angemessenes Limit.
- In der gewerblichen Haltung von Hühnern ist die Größe der Fläche, die ein Huhn zur Verfügung haben muss, gesetzlich geregelt, bei der privaten Haltung nicht. Hier wird eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Huhn empfohlen.
- Hühner brauchen vor allem Möglichkeiten, zu Scharren und zu Picken. Daher sollte ein Bereich geschaffen werden, auf dem nichts wächst. Gleichzeitig freut sich das Gefieder auf einen Wiesenbereich, der zusätzlich mit Sträuchern und Bäumen versehen ist. So sind die Tiere vor Raubvögeln gut geschützt.
- Wichtig ist auch eine Umzäunung, die zwischen 1,20 und 1,80 Meter hoch sein sollte, je nachdem, ob es sich um flugträge oder flugagile Rassen handelt.
- Denken Sie auch daran, dass Ihr Federvieh einen Stall braucht. Ob dieser genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Wer Hühner halten möchte, muss diese anmelden und zwar beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse. Die Meldung muss einmal im Jahr auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Gesetzlich vorgeschrieben ist das Impfen des Geflügels gegen die Atypische Geflügelpest, auch als Newcastle Disease bekannt.
(Lauf-)Enten und Gänse im Garten
In reinen Wohngebieten und Großstädten ist das Halten von Enten und Gänsen in der Regel nicht erlaubt, in ländlichen Gebieten sollte es dagegen keine großen Probleme geben. Bei den zuständigen Städten und Gemeinden können Sie darüber mehr erfahren. Bei der Haltung sind folgende Punkte wichtig:
- Enten und Gänse sind, wie Hühner auch, Tiere, die die Gesellschaft von anderen Tieren lieben. Daher sollten sie immer mindestens paarweise gehalten werden.
- Ausreichend Platz ist wichtig und der ist nicht gerade ohne. Denn pro Enten- bzw. Gänsepaar sollten Sie dem Federvieh mindestens 400 Quadratmeter an Auslauf zur Verfügung stellen.
- Da Enten wie Gänse gerne Grünzeug fressen, ist eine Wiese wichtig, auf der sie sich bedienen können. Auch brauchen sie Wasserstellen und das nicht nur, um zu saufen, sondern auch um zu baden und sich zu putzen.
- Bei der Umzäunung sollte die Höhe mindestens 1,20 Meter betragen.
- Ein Stall ist ebenfalls wichtig, der unter Umständen genehmigungspflichtig ist.
- Das Anmelden von Gänsen und Enten bei Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse ist – wie bei Hühnern – vorgeschrieben.
Ziegen und Schafe im Garten
Zu den Kleintieren zählen Ziegen und Schafe nicht mehr. Daher ist eine gewisse Größe des Grundstücks für eine artgerechte Tierhaltung vonnöten. Da dies in Großstädten kaum möglich ist, wird man dort auch selten auf Ziegen und Schafe treffen bzw. auch keine Genehmigung erhalten. Anders sieht es in ländlichen Gegenden aus. Möchten Sie Ziegen und Schafe privat halten, dann gilt Folgendes zu beachten:
- Ziegen und Schafe wollen nicht alleine sein. Eine Haltung von mindestens zwei, bestenfalls vier Tieren ist daher dringend anzuraten.
- Da die Tiere ausreichend Auslauf brauchen und keinesfalls irgendwo angeleint werden dürfen, ist eine Grundstücksgröße von mindestens 2.000 Quadratmeter sinnvoll.
- Als Futterquellen dient den Tieren das natürliche Gras. Hier können Sie sich ausgiebig gütlich tun. Zusätzlich freuen sie sich über Stroh- und Heugaben.
- Von der Höhe der Umzäunung gibt es keine Vorgaben. Der Zaun sollte jedoch so hoch sein, dass die Tiere nicht darüber springen und auch keine Tiere von außen in den Garten gelangen können.
- Denken Sie an Rückzugsorte wie einen kleinen Stall, in dem sich die Tiere bei schlechtem Wetter oder bei Nacht aufhalten können. Dieser Stall ist womöglich genehmigungspflichtig – Städte und Gemeinden geben dazu Auskunft.
- Die Tiere müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hinzu kommt, dass man nötige Sachkenntnisse für die Haltung nachweisen muss. Kenntnisse können in Lehrgängen erlangt werden, wo verhaltensgerechte Unterbringung, Pflege und angemessene Ernährung vermittelt werden.
Hasen und Kaninchen im Garten
Während Kaninchen mit einer Größe von bis zu 40 Zentimetern recht handlich sind, können Hasen doppelt so groß werden. Immer wieder ist zu sehen, dass gerade Hasen in Hasenställen gepfercht werden, was zwar nicht verboten, aber sicherlich keine artgerechte Haltung ist. Aus diesem Grund sollte jeder, der Hasen oder Kaninchen im Garten halten möchte, den Tieren auch ausreichend Freiraum geben. Eine Genehmigung ist bei der Hasen- und Kaninchenhaltung nicht nötig.
- Zwar kommen die Fellnasen auch alleine zurecht, schöner für die Tiere ist aber eine Haltung in einer Gruppe von 3 bis 5 Tieren.
- Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz schreibt bei Kaninchen eine Mindestgrundfläche von 3 Quadratmetern pro Tier vor. Auf die Größe von Hasen gerechnet, kann man hier doppelt so viel veranschlagen.
- Das Kaninchen- und Hasengehege muss aus- und auch einbruchsicher gestaltet werden, sodass die Fellnasen nicht entwischen können aber auch vor Raubtieren geschützt sind.
- Neben dem Freilauf, den die Tiere brauchen, ist auch ein Stall wichtig, um sich zurückziehen zu können. Solche Ställe sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig.
- Neben einer saftigen Wiese, die die Nager als Nahrung bevorzugen, lieben sie auch Heu, Stroh und Kräuter.
Schweine im Garten
In der Stadt wohl kaum möglich, sind Schweine auf dem Land nicht selten auch in privater Haltung zu finden. Wenn auch nicht als ausgewachsenes Hausschwein, so liegen vor allem Minischweine voll im Trend. Doch die Haltung ist nicht gerade einfach, es gibt zahlreiche Vorgaben und Hürden zu meistern.
- Schweine legen Wert auf Gesellschaft, sodass sie niemals alleine gehalten werden sollten.
- Schweinen – selbst Minischweinen – ist ausreichend Platz zu bieten. Pro Tier sollten es mindestens 500 Quadratmeter sein.
- Bei der Gestaltung des Gartens ist darauf zu achten, dass Sie den Schweinen nicht nur eine Futterstelle und einen Liegeplatz anbieten, sondern auch ausreichend Gelegenheit geben, sich im Dreck zu suhlen. Auch eine Toilettenecke und ein Stall sind wichtig.
- Beim Stall kommt es auf die Größe an, ob dieser genehmigungspflichtig ist – hier können Städte und Gemeinden Auskunft geben.
- Da Schweine zu den Nutztieren gehören, müssen sie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Eine jährliche Bestandsmeldung ist außerdem durchzuführen.
- Ein Veterinär muss hinzugezogen werden, da Schweine geimpft werden müssen, etwa gegen Tollwut, Schweinepest und Tetanus. Auch müssen sie regelmäßig entwurmt werden.
- Für eine artgerechte Haltung stehen zahlreiche Verordnungen zur Verfügung, in denen wichtige Informationen zu finden sind. Dazu gehören die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur artgerechten Haltung, die Schweinehaltungshygieneverordnung, das Arzneimittelrecht und die Viehverkehrsordnung.
- Auch wenn Schweine privat gehalten werden, benötigen sie eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (BALIS-Nummer), die vom Landwirtschaftsamt vergeben wird und die auch das Veterinäramt benötigt.
- Zu guter Letzt brauchen Schweine eine Ohrmarke.
Honigbienen im Garten
Leider sind Bienen in städtischen Bereichen immer seltener zu sehen, weswegen im Zuge des Urban Farming viele auf Bienenstöcke zurückgreifen. Das eigene Bienenvolk im Garten – ist das tatsächlich erlaubt? Sofern Nachbarn nicht zu stark beeinträchtigt werden, steht dem nichts im Wege.
- Bienenstöcke müssen beim örtlichen Veterinäramt angemeldet werden.
- Auch sind für das Halten von Bienen keine speziellen Kenntnisse nötig, noch muss man gar Imker sein. Dennoch ist jedem anzuraten, sich entsprechend vorzubereiten. Auch wenn Bienen keine Pflege brauchen, ist es wichtig, bestimmte Dinge über Bienenvölker zu wissen. Erst recht, wenn Sie einmal Honig ernten wollen.
- Damit Nachbarn von den Bienen nicht belästigt werden, sollte der Garten mindestens 200 Quadratmeter groß sein.
- Auch sollten im Garten ausreichend Pflanzen vorhanden sein, so finden die Bienen direkt vor der Haustüre ausreichend Futter.
- Der Einflug in den Bienenstock sollte immer über das eigene Grundstück erfolgen.
- Empfohlen wird, im Garten eine Wasserstelle für die Tiere bereitzustellen, damit diese nicht auf Nachbargrundstücke ausweichen müssen.
Sie sehen: Nutztiere im Garten zu halten, ist in den meisten Fällen kein Problem, wenn gewisse Grundregeln beachtet werden. Denken Sie aber auch immer daran, sich ausreichend um die Tiere zu kümmern. Sie haben als Tierhalter eine Verantwortung. Wenn Sie den ganzen Tag in der Arbeit sind und in der Freizeit viel unterwegs, dann sollten Sie auf eigene Tiere im Garten am besten verzichten.