Leckere Früchte und Nüsse an öffentlichen Plätzen laden geradezu zum Naschen ein. Es wäre schließlich schade, sie verderben zu lassen. Ist das jedoch erlaubt und ist etwas Bestimmtes zu beachten?
Obst und Nüsse außerhalb von Privatgrundstücken: über Besitzverhältnisse informieren
Ob Sie frei verfügbares Obst pflücken dürfen, hängt davon ab, wo sich der Baum genau befindet.
Bäume im Besitz der Kommunen
In vielen Kommunen, in denen an öffentlichen Plätzen Beerensträucher, Obstbäume und Wildkräuter wachsen, ist das Naschen und Mitnehmen nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Die öffentlichen Flächen, an denen Obst und Kräuter wachsen, werden vom örtlichen Grünflächenamt oder vom Amt für Umwelt und Klimaschutz gepflegt. Die Bäume und Sträucher befinden sich dann nicht im Privatbesitz.
In einigen Städten, beispielsweise in Troisdorf, Kassel oder Andernach, wurden Obstbäume an öffentlichen Plätzen sogar gezielt angepflanzt, um Bewohner und Touristen mit Obst zu versorgen. Teilweise dient dieses Vorgehen auch als Marketingmaßnahme. Viele Städte und Kommunen haben Gebiete, in denen das Naschen und Mitnehmen von Obst erlaubt ist, bereits kartiert. Solche Karten finden Sie teilweise im Internet auf den Webseiten der Städte und Kommunen oder bei der Touristeninformation.
Sind Sie nicht sicher, ob in Ihrer Stadt oder Gemeinde Obst an bestimmten öffentlichen Plätzen geerntet werden darf, fragen Sie am besten bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Auskunft erhalten Sie beim Grünflächenamt. Mitunter befinden sich solche Bäume in Privatbesitz, was jedoch selten ist. In diesem Fall dürfen Sie die Früchte nicht von den Bäumen ernten.
Obstbäume in Privatbesitz: Ernten nicht erlaubt
Es sollte selbstverständlich sein, dass Sie keine Früchte von Bäumen ernten, die sich auf Privatgrundstücken befinden. Ragen Äste dieser Bäume auf die Straße oder vom Grundstück des Nachbarn auf Ihr Grundstück, dürfen Sie die Früchte davon nicht ernten, da dies als Diebstahl gilt. Anders sieht es mit den heruntergefallenen Früchten aus, die Sie grundsätzlich aufsammeln dürfen, wie das Bundeszentrum für Ernährung informiert.
Ernten und sammeln dürfen Sie auch nicht in Naturschutzgebieten. Dort darf generell nichts abgepflückt werden, um das Biotop nicht zu schädigen. Verschiedene Wildsorten wachsen in Naturschutzgebieten, doch dürfen sie zur natürlichen Vermehrung und zum Erhalt des biologischen Gleichgewichts nicht mitgenommen werden.
Die Handstraußregel: nicht mehr mitnehmen, als Sie brauchen
Es mag verlockend sein, von leckeren Früchten an Wald- oder Feldwegen sowie öffentlichen Plätzen eine größere Menge mitzunehmen, um beispielsweise Freunden etwas davon abzugeben oder die Früchte einzukochen. Die Handstraußregel, die in Paragraph 39 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert ist, besagt, dass jeder wilde Pflanzen für den privaten Gebrauch ernten darf. Das ist an Stellen erlaubt, für die kein Betretungsverbot gilt. Mitnehmen dürfen Sie quasi eine Handvoll, also nur das, was Sie sofort verzehren können.
Sammelplätze für Obst oder Nüsse an öffentlichen Plätzen finden: Recherchieren Sie im Internet
Möchten Sie an öffentlichen Plätzen Obst oder Nüsse pflücken, fragen Sie am besten beim Grünflächenamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, wo das möglich ist. Sie erfahren dort auch, wie es mit den Besitzverhältnissen aussieht und wo nicht geerntet werden darf, da sich die Bäume in Privatbesitz befinden.
Eine andere Möglichkeit bietet die Webseite der Organisation mundraub.org. Dort finden Sie kostenlose Informationen und eine interaktive Karte, auf der Obstbäume, Nusssträucher oder Beerensträucher gelistet sind, bei denen es sich zumeist um kommunales Eigentum handelt. Die Suche nehmen Sie vor, indem Sie Ihre Adresse in das Suchfeld eingeben. Sie finden Plätze in Ihrer Region, an denen Sie ernten können. Alternativ dazu können Sie auch nach Sorte filtern, indem Sie eine der Kategorien
- Obstbäume,
- Obststräucher,
- Nüsse oder
- Kräuter
anklicken und dann nach Ihrer Region suchen. Bei mundraub.org handelt es sich um ein Netzwerk und gemeinnütziges Projekt, das vom Mitmachen lebt. Haben Sie Obstbäume gefunden, von denen Sie wissen, dass sie abgeerntet werden dürfen, die aber noch nicht in der Karte verzeichnet sind, dürfen Sie sie hinzufügen. Sind auf der Karte eingezeichnete Bäume nicht mehr vorhanden, können Sie ebenfalls einen Vermerk hinterlassen.
Mit der Nutzung der Karte und dem Ernten von Obst von den verzeichneten Bäumen tragen Sie zum Umweltschutz bei. Sie retten das Obst vor dem Verderb und verzichten auf Obst vom Discounter, das in Plastik verpackt ist. Die interaktive Karte von mundraub.org wird stets erweitert.
Auch Wildkräuter dürfen Sie an öffentlichen Plätzen ernten. Allerdings sind viele Kräuter nur wenig bekannt und sollten daher im Zweifelsfall nicht mitgenommen werden.
Tipp: Schauen Sie auf der Webseite des NABU nach und informieren Sie sich, welche Wildkräuter geerntet werden können und wie sie aussehen.
Wichtig beim Ernten und Sammeln an öffentlichen Plätzen: Gefahren für die Gesundheit beachten
Das Bundeszentrum für Ernährung informiert darüber, dass Sie Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild wachsender Pflanzen laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich von öffentlichen Plätzen entnehmen dürfen. Allerdings lauern auch verschiedene Gefahren für die Gesundheit.
Von Bäumen, die an Straßen wachsen, sollten Sie keine Früchte ernten, da sie stark mit Abgasen belastet sein können. Das gilt auch für an Straßen wachsende Pilze. Anders sieht es bei Früchten an Wald- oder Feldwegen aus, die kaum befahren oder sogar für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Hier sind die Früchte nicht mit Abgasen belastet und können bedenkenlos verzehrt werden. Ernten Sie die Früchte in einer Höhe, in der sie nicht von vorbeilaufenden Hunden beim Gassigehen erreicht werden können. So sind die Früchte nicht durch Hundespeichel oder Urin kontaminiert und Sie laufen nicht Gefahr, sich mit Hundebandwürmern zu infizieren.
Beachten Sie beim Ernten von Früchten an öffentlichen Plätzen noch einige andere mögliche Gefahren für die Gesundheit:
- Schwermetalle wie Blei und Cadmium stellen eine große Gefahr für die Gesundheit dar. Sie belasten Früchte an stark befahrenen Straßen und stellen vor allem bei bodennahem Obst eine Belastung dar.
- Pflanzenschutzmittel werden mitunter an öffentlichen Plätzen eingesetzt, um die Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen zu schützen. Fragen Sie beim zuständigen Grünflächenamt nach, ob die Bäume und Sträucher an den entsprechenden Plätzen mit Pflanzenschutzmittel behandelt wurden.
- Der Fuchsbandwurm ist eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit und tritt oft an Früchten aus dem Wald oder in Waldnähe auf. Sammeln Sie keine bodennahen Früchte und waschen Sie die geernteten Früchte vor dem Verzehr gründlich.
Tipp: Nehmen Sie nichts mit, was Sie nicht kennen, denn Beeren können durchaus giftig sein. Informieren Sie sich, bevor Sie ernten, über giftige Doppelgänger verschiedener Früchte, beispielsweise die hochgiftige Tollkirsche.