Garten ist Garten, oder etwa nicht? Nein, in Deutschland gibt es mit dem Bundeskleingartengesetz bestimmte Regelungen für Schrebergärten. Darin steht, was erlaubt ist, was verboten und wie der Garten zu gestalten ist. Das wollen wir uns mal etwas näher ansehen und erst einmal klären, wie ein Garten zu einem Schrebergarten wird.
Was ist ein Schrebergarten?
Bei einem Schrebergarten handelt es sich um ein Gartengrundstück, das drei bestimmte Kriterien erfüllen muss:
- Der Kleingarten muss in einer Anlage liegen, die aus mindestens 5 Gärten besteht.
- Der Schrebergarten darf die Größe von 400 Quadratmetern nicht überschreiten.
- Es ist erlaubt, eine Gartenlaube mit überdachtem Freisitz zu errichten, deren Grundfläche nicht größer als 24 Quadratmeter sein darf. Außerdem steht im Gesetz, dass die Laube ein „schlichtes Aussehen“ haben muss. Hier möchte man einen Wettstreit um das schönste Haus vermeiden. Wie „schlichtes Aussehen“ definiert ist, bleibt dann Interpretationssache und wird in den Regeln der Vereine festgelegt.
Deutschlandweit nutzen ca. 5 Millionen Menschen einen Kleingarten. Davon gibt es etwa 900.000, die in rund 13.500 Kleingartenvereinen organisiert sind. Wer sich für einen Schrebergarten interessiert, der kann über die Landesverbände der Gartenfreunde seinen für sich zuständigen Landes- bzw. Regionalverband kontaktieren. Die Wartelisten sind in den meisten Bundesländern jedoch sehr lang. Bessere Chancen hat man dagegen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Wie Deutschland zu seinen Schrebergärten kam
Die Entwicklung der Klein- bzw. Schrebergärten ist ein Mix aus mehreren Einrichtungen, die in den vergangenen zwei Jahrhunderten entstanden sind.
Als Vorläufer der Kleingärten können die Armengärten angesehen werden, die Ende des 18. Jahrhunderts entstanden. Sie wurden eingeführt, um armen Bürgern die Möglichkeit zu geben, durch den Anbau von Gemüse und Obst ihr Einkommen zu verbessern. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es dann die sogenannten Arbeitergärten, die vom Roten Kreuz eingeführt wurden. Dadurch sollte die Gesundheit der Menschen gefördert und das Tuberkuloserisiko minimiert werden.
Mitte des 19. Jahrhunderts, genauer im Jahr 1864, wurde der erste Schreberverein gegründet. Namensgeber war der Pädagoge und Mediziner Daniel Gottlob Moritz Schreber. Durch die Gründung des Vereins wollte man Kindern und Jugendlichen in den Städten die Möglichkeit geben, unter freiem Himmel spielen zu können. Im Laufe der Zeit legte man an den Rändern dieser „Gärten“ Beete an, die bestellt wurden und sich Ende des 19. Jahrhunderts zu Gartenparzellen mauserten. Da dieses Konzept bei der Bevölkerung ankam, wurden immer mehr Schrebervereine gegründet.
Wichtige Regelungen in einem Schrebergarten
Nach diesem geschichtlichen Exkurs kehren wir nun in den Schrebergarten zurück und sehen uns an, welche wichtigen Regeln dort bestehen. Vorweg schon mal: Die gesetzlichen Regelungen können durch eine Kleingartenverordnung der jeweiligen Vereine ergänzt werden. Auch kann jeder Kleingartenverein zusätzliche Regelungen aufstellen, die in den Satzungen nachzulesen sind.
Die Ruhezeiten in Kleingärten
Ruhezeiten sind in Schrebergärten streng geregelt. Natürlich darf man Rasenmähen und natürlich dürfen auch Kinder spielen, aber eben immer mit Rücksicht auf die Nachbarn und nur zu bestimmten Zeiten. Ruhezeiten sind:
- Montag bis Freitag: von 19 oder 20 Uhr bis 7 oder 8 Uhr
- Samstag: bis 7 oder 8 Uhr und ab 16, 17 oder 18 Uhr
- Sonntag und Feiertag: ganztägig
- Zudem muss die Mittagsruhe eingehalten werden, die zwischen 12 oder 13 Uhr bis 14 oder 15 Uhr stattfindet.
Die genauen Ruhezeiten werden von den jeweiligen Kleingartenvereinen festgelegt.
Wohnen verboten
Da es im Bundeskleingartengesetz nicht geregelt ist, wann man seinen Schrebergarten nutzen darf, ist es somit gestattet, sich dort auch nachts aufzuhalten und demzufolge auch dort zu schlafen. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn man nach einer Grillparty nicht mehr nach Hause fahren kann oder möchte oder wenn man seinen Sommerurlaub im Garten verbringen will. Daher ist saisonales Übernachten möglich, dauerhaftes Wohnen aber verboten.
Die Gartenaufteilung
Nach Lust und Laune Blumenbeete, Rasen und Wege anlegen, ist im Schrebergarten meist nicht möglich. Auch hier gibt es Regeln:
- Ein Drittel der Fläche nehmen Rasen und Zierpflanzen ein.
- Auf einem Drittel der Fläche müssen Gartenerzeugnisse (Obst, Gemüse, Kräuter) für den Eigenbedarf angebaut werden. Der gewerbliche Verkauf ist übrigens nicht gestattet.
- Das letzte Drittel steht für Wege, Gartenlaube und Freisitz zur Verfügung.
Diese Regeln stehen zwar nicht im Bundeskleingartengesetz, sie werden von vielen Kleingartenvereinen aber in die Satzung genommen, weswegen sich Kleingartenpächter daran halten müssen.
Feiern im Schrebergarten
Da Kleingärten in erster Linie der Erholung dienen sollen, ist es zwar erlaubt, im Garten zu feiern oder auch mal eine größere Party auszurichten. Dies sollte allerdings in Maßen geschehen. Wichtig ist in jedem Fall, sich an die Ruhezeiten zu halten. Im Zweifel sind Feiern mit den Parzellennachbarn bzw. dem Vorstand des Vereins abzuklären.
Privatsphäre im Kleingarten
Wir Deutschen sind ein Völkchen, das oftmals sein eigenes Süppchen kocht. Sprich: Wir ziehen uns gerne zurück und wollen einen Garten ungestört nutzen, ohne dass der Nachbar uns über die Schulter schaut. So könnte man mit hohen Hecken sein Grundstück begrenzen oder sich Sichtzäune installieren. Doch das ist in den meisten Kleingartenanlagen verboten. Der Grund: In Schrebergärten steht das gemeinschaftliche Miteinander im Vordergrund. Hoher Sichtschutz ist also nicht gerne gesehen. Auf etwas Privatsphäre muss man aber dennoch nicht verzichten, denn dafür gibt es Möglichkeiten:
- Da man ein Drittel der Fläche für den Obst- und Gemüseanbau hernehmen soll, kann man beispielsweise rankende Pflanzen wie Bohnen, Gurken oder Brombeeren und Himbeeren einsetzen.
- Auch Spalierobst ist nicht nur lecker und schön anzusehen, sondern ein willkommener Sichtschutz.
- Wenn Sie an Ihrer Terrasse eine Pergola haben, ist das Bepflanzen mit Kletterpflanzen problemlos möglich. Beliebt sind der Wilde Wein, Blauregen, Efeu oder auch Clematis.
Sie sehen, dass ein bisschen Privatsphäre also durchaus möglich ist. Und sind wir doch mal ehrlich: Die genannten Vorschläge sind doch um Längen schöner, als ein schnöder Sichtschutzzaun.
Der Toilettengang
Es ist seit 2015 verboten, jegliches Abwasser in das Grundwasser einzuleiten. Das bedeutet, dass Toiletten mit Spülung nicht installiert werden dürfen. Viele Kleingartenanlagen besitzen Gemeinschaftsklos. Wem das zu unangenehm ist, kann trotzdem seine eigene Toilette im Garten nutzen:
- Komposttoilette: Diese Toilette benötigt keine Wasserspülung. Unter der Klobrille befindet sich ein Behälter mit Stroh oder Rindenmulch, wodurch die Hinterlassenschaften gleich kompostiert werden, da sie direkt mit Stroh bzw. Rindenmulch bedeckt werden. Um eine mögliche Geruchsbelästigung weiter einzudämmen, kann man mit Entlüftungsrohren arbeiten, die mit Hilfe von Unterdruck abgesaugt werden. Dazu ist Strom notwendig, der in den meisten Kleingartenanlagen vorhanden ist.
- Trenntoilette: Diese Trockentoilette funktioniert so, dass Flüssiges von Festem getrennt wird. Festes Material wird wie bei der Komposttoilette verarbeitet, flüssiges kann mit Wasser verdünnt und dann als Dünger verwendet werden.
- Chemietoilette: Man denkt unweigerlich an das allseits bekannte Dixieklo und viele sind davon nicht besonders angetan. Wenn aber keine andere Möglichkeit besteht, ist eine Chemietoilette im Kleingarten ebenfalls erlaubt. Wichtig dabei ist, dass die Entsorgung fachgerecht durchgeführt wird.
Verbotene Pflanzen
Anpflanzen was man möchte? Im Schrebergarten leider verboten. Der Hauptgrund ist die Größe der Pflanzen. Hier sind vor allem Bäume und Sträucher zu nennen, die im Laufe der Zeit zu groß für eine kleine Gartenparzelle werden. Folgende Bäume sind daher in der Regel nicht gestattet: Tannen, Lärchen, Erlen, Fichten, Eiben, Kiefern, Wacholder, Thuja, Scheinzypressen, Eichen, Birken, Walnuss, Kastanien, Weiden, Ahorn.
Informieren Sie sich im Zweifel beim zuständigen Kleingartenverein, ob bestimmte Pflanzen erlaubt sind oder nicht.
Der Pool im Schrebergarten
Sommerzeit ist gerade für Kinder Planschzeit. Glücklich, wer einen eigenen Pool im Kleingarten hat. Aber ist da auch erlaubt? Ja und nein. Denn ein fest in die Erde eingelassener Pool ist tatsächlich verboten. Der Grund ist, dass sie keinen kleingärtnerischen Nutzen haben. Allerdings dürfen mobile Pools jederzeit genutzt werden. Zu beachten ist, dass das Wasser keine chemischen Zusätze wie Chlor beinhaltet und dass nach Benutzung das Wasser entsorgt werden kann.
Das Gewächshaus im Kleingarten
Ein Gewächshaus ist gestattet, muss aber dann die Vorgaben erfüllen, die in der Satzung des Kleingartenvereins festgeschrieben sind. Gewächshäuser dienen dazu, Pflanzen optimale Bedingungen zu geben und sind auch für die Überwinterung geeignet.
Die Pacht des Schrebergartens
Soll ein Schrebergarten gepachtet werden, muss man wissen, dass nur das Grundstück verpachtet wird. Alles, was sich auf dem Grundstück befindet, also das Gartenhäuschen, angelegte Wege und alle Pflanzen, gehören zum Eigentum des Vorpächters. Wird ein Kleingarten übernommen, muss dafür meist Ablöse gezahlt werden. Damit hier keine Fantasiepreise aufgerufen werden, hat jeder Verein einen Schätzer, der auf Grundlage der amtlichen und einheitlichen Bewertungsmaßstäbe und dem Zustand den Wert festlegt.
Weitere jährliche Kosten, die bei der Pacht eines Schrebergartens anfallen, sind:
- Die Aufnahmegebühr (einmalig) in den Kleingartenverein
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag
- Der Pachtzins inklusive öffentlich rechtlicher Lasten
- Die Pflichtversicherung (Kleingartenversicherung) – darin versichert sind Feuerschäden, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Glasschäden und Schäden an Geräten.
- Wasser- und Stromkosten (anteilig)
- Müllgebühren (optional)
Im Schnitt kann man bei einem Schrebergarten mit jährlichen Kosten (je nach Bundesland) zwischen 300 und 600 Euro rechnen.