Ein Rasenmäher gehört natürlich zur Grundausstattung eines jeden Gärtners. Schließlich will der Rasen gut gepflegt werden, damit er saftig grün wird und bleibt. Dabei kann auch schon mal ein kleines Vermögen ausgegeben werden. Denn neben den klassischen Rasenmähern leisten sich viele Hobbygärtner auch gerne mal einen Aufsitzrasenmäher. Besonders bei großen Flächen vereinfacht der Aufsitzrasenmäher die Arbeit. Warum diese bald aber noch teurer werden können, erklären wir in diesem Artikel.
Neue Gesetzesregelung
Eine Kfz-Versicherung für ein Auto ist ganz selbstverständlich. Aber würden Sie darauf kommen, ihren Rasenmäher zu versichern? Und zwar ganz speziell den Aufsitzrasenmäher. Sollten Sie so einen besitzen, dann könnte eine Kfz-Versicherung auch für Sie Pflicht werden. Denn die Bundesregierung plant eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h erreichen können. Darunter würden unter anderem Erntemaschinen, Kehrmaschinen, Gabelstapler und auch Aufsitzrasenmäher fallen.
Jedoch müssen Sie nicht gleich losstürmen und eine Kfz-Versicherung für Ihren Rasenmäher abschließen. Dieser Gesetzesentwurf gilt für Fahrzeuge, welche im öffentlichen Raum genutzt werden. Heißt, bewegen Sie ihren Rasenmäher ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, benötigen Sie keine Kfz-Versicherung. Aber Achtung: möchten Sie die Rasenfläche an Ihrer Grundstücksgrenze mähen oder müssen Sie zum Erreichen Ihrer Rasenfläche öffentliche Wege benutzen, dann tritt die Regelung wieder in Kraft.
Warum dieses Gesetz?
Der Grund für diese Gesetzesregelung ist eine EU-Richtlinie, welche eine einheitliche Versicherungspflicht regel soll. Diese soll ebenfalls die Entschädigung von Verkehrsopfern regeln, wenn eine Autoversicherung insolvent geht. Die Haftpflichtversicherungssummen steigen dann natürlich auch. Konkret heißt das für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
Bisherige Regelung
Bisher waren selbstfahrende Arbeitsgeräte bis zu 20 km/h über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese reicht auch weiterhin aus, wenn Sie den Rasenmäher zum Fahren ausschließlich auf privaten Grundstück nutzen. Die Haftpflichtversicherung ist, aus Sicht der Versicherungsverbände, auch weiterhin die kostengünstigste und praktikabelste Lösung und hat bis jetzt auch vollkommen ausgereicht. Eine Kfz-Versicherung würde nur zu höheren Beiträgen führen.
Hohe Strafe, wenn nicht, versichert
Wer sich gegen die neue Regelung quer stellt, kann mit hohen Geldbußen rechnen. Zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Und nicht nur das, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sind drin. Es wird aber geprüft, ob die Sanktionen vorerst nicht durchgeführt werden.
Prüfen Sie also, ob in Ihrem Fall eine Kfz-Versicherung notwendig ist und vielleicht gehen Sie einfach auf den guten, alten Elektro- oder Benzinrasenmäher zum Schieben üben. Damit sparen Sie nicht nur Geld, sondern haben auch noch ein kostenloses Training inbegriffen.